Knapper Parkraum: Rüde Sitten
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24.02.2026.
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Verfügbar bis 24.02.2028.
WDR.
Von Jan Hofer.
Private “Knöllchen” nach dem Parken beim Supermarkt: Was ist erlaubt?
Stand: 25.02.2026, 19:50 Uhr
Ein Supermarkt-Parkplatz in Hürth zeigt das Problem: Viele akzeptieren klare Regeln, andere sprechen von Abzocke. Was private Parkraumüberwacher in NRW dürfen, wo Grenzen liegen und wie sich Betroffene wehren können.
Der Parkplatz bei einem Supermarkt in Hürth ist videoüberwacht, zwei Stunden frei, nur für Kundinnen und Kunden. Grundsätzlich finden das viele, die dort parken, in Ordnung: “Für das Einkaufen reicht die Zeit ohne weiteres aus“, so ein Kunde. Eine andere Autofahrerin findet die Beschränkung gut und verweist auf Wohnmobile, die andernorts teils “Tag und Nacht” Parkplätze blockiert hätten.
Parklatz eines Supermarktes in Hürth
Aber es gibt auch Ärger. Vor demselben Supermarkt berichten andere von schlechten Erfahrungen. Einer spricht von “Raubrittertum“, eine andere sagt: “Ich finde es schon Abzocke, weil nachts zum Beispiel der Parkplatz ja eh nicht verwendet wird.“
Warum private Parkraumüberwachung erlaubt ist
Supermarkt-Parkplätze sind Privatgelände. Wer dort parkt, schließt rechtlich gesehen einen Nutzungsvertrag mit dem Eigentümer oder Betreiber. Wird die Höchstparkdauer überschritten oder gegen andere Nutzungsbedingungen verstoßen, kann eine Vertragsstrafe verlangt werden.
Falko Ruhnke von der Verbraucherzentrale NRW.
Verbraucherzentralen und ADAC weisen aber darauf hin: Entscheidend ist, dass die Nutzungsbedingungen klar erkennbar sind und die Parkenden sie zur Kenntnis nehmen können. Die Verbraucherzentrale erklärt ausdrücklich, dass es sich um eine zivilrechtliche Vertragsstrafe, also nicht um ein behördliches Bußgeld handelt und die Bedingungen deutlich erkennbar sein müssen.
“Wenn man Parkraum bewirtschaftet muss es für den Nutzer ersichtlich sein, welche Regeln gelten. Das heißt, ein Schild muss sichtbar sein, darf nicht irgendwo in der Ecke stehen, und die Bedingungen müssen klar sein.”
Falko Ruhnke, Verbraucherzentrale NRW
Teils hohe Strafen
Laut ADAC ist die typische Größenordnung bei Strafen meist 15 bis 30 Euro, teils aber auch deutlich mehr. Ruhnke ordnet die Höhe so ein: “Da kann man sich gut an den Bußgeld-Katalog orientieren, da wäre ein einfacher Parkverstoß 20 Euro, es gibt auch Rechtssprechungen, 30-40 Euro, auch ok, aber wenn es viel mehr wird, sollte man das juristisch prüfen lassen.” Es geht also nicht um ein öffentlich-rechtliches Knöllchen, sondern um eine zivilrechtliche Forderung, die rechtlich überprüfbar ist.
Deutlich mehr Beschwerden
Sowohl der ADAC als auch die Verbraucherzentralen berichten von stark angestiegenen Beschwerdezahlen. Die Verbraucherzentrale beschreibt typische Streitpunkte: unklare Beschilderung, strenge Auslegung von Parkregeln und Forderungen, die Betroffene für überzogen halten. Hinzu kommt ein Transparenzproblem: Viele Handelsketten lagern die Überwachung an externe Dienstleister aus. Wer an welcher Vertragsstrafe wie stark verdient, bleibt meist unklar.
Zum Teil teilen sich die Märkte auch einen Parkplatz, wie hier in Köln-Marsdorf.
Laut Kraftfahrtbundesamt ist die Anzahl von privaten Halterabfragen von etwa 1,5 Millionen im Jahr 2021 auf etwa 4 Millionen im Jahr 2025 massiv angestiegen. Das sind zwar nicht ausschließlich die Parkraumüberwacher, da auch zum Beispiel bei Verkehrsunfällen solche Daten von privaten Unternehmen abgefragt werden dürfen, aber wohl zum größten Teil.
Wohl kein reines Großstadt-Phänomen
Der hohe Parkdruck in Städten ist ein wichtiger Treiber. Der ADAC Nordrhein hat auf Konflikte vor allem dort hingewiesen, wo Parkplätze besonders begehrt sind, etwa im Umfeld von Einkaufsstandorten. Gleichzeitig ist das Thema aber kein reines Großstadt-Phänomen: Die Verbraucherzentrale sieht das Problem allgemein bei Supermarktparkplätzen, also auch außerhalb der Innenstädte. Hotspots sind demnach urbane und hoch frequentierte Lagen, grundsätzlich betroffen sind aber Parkplätze in ganz normalen Einkaufsstandorten überall im Land.
Videoüberwachung und Datenschutz
Die Parkregeln müssen für alle gut sichtbar an der Einfahrt hängen.
Zunehmend setzen Betreiber auf digitale Überwachung, etwa durch Kamerasysteme oder automatische Kennzeichenerfassung bei Ein- und Ausfahrt. Auch die Verbraucherzentrale beschreibt, dass Parkzeiten inzwischen nicht nur per Parkscheibe oder Schranke, sondern teils per Sensorik und Kameras kontrolliert werden. Datenschutzrechtlich ist das sensibel, weil Kfz-Kennzeichen personenbezogene Daten sein können.
Daher gibt es Regeln in der sogenannten Datenschutz-Grundverordnung:
• klare, gut sichtbare Hinweise vor bzw. bei der Einfahrt
• transparente Informationen zur Datenverarbeitung
• Zweckbindung (Aufnahmen nur zur Parkraumkontrolle)
• Speicherung nur so lange wie nötig
Zum Streit kommt es dann häufig, wenn Schilder schlecht sichtbar sind oder Betroffene den Eindruck haben, erst im Nachhinein von den Regeln zu erfahren.
Blick ins Ausland: Für Urlauber oft noch teurer
Auch in europäischen Urlaubsländern ist private Parkraumüberwachung auf Supermarkt- und Kundenparkplätzen verbreitet. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) berichtet, dass Parkflächen im Ausland ebenfalls häufig von externen Firmen überwacht werden, auch mit Videoüberwachung. Laut EVZ sind inklusive Bearbeitungsgebühren Forderungen um 100 Euro keine Seltenheit.
Was Betroffene wissen sollten
Wer ein Schreiben wegen eines Parkverstoßes auf einem privaten Parkplatz erhält, sollte prüfen:
• War die Höchstparkdauer klar ausgeschildert?
• Waren die Bedingungen sichtbar und verständlich?
• Ist die Vertragsstrafe angemessen?
• Sind Zusatzkosten (Mahn-/Bearbeitungsgebühren) nachvollziehbar?
Wichtig dabei ist, nicht vorschnell zahlen, aber auch nicht ignorieren. Die Verbraucherzentrale und der ADAC raten dazu, solche Schreiben im Zweifel prüfen zu lassen, gerade bei hohen Forderungen oder unklarer Beschilderung. Private Parkraumüberwachung ist in NRW rechtlich zulässig, aber sie ist kein rechtsfreier Raum.
Unsere Quellen:
- Falko Ruhnke, Verbraucherzentrale NRW
- ADAC
- Verbraucherzentrale Deutschland
- Europäisches Verbraucherzentrum
- Kraftfahrtbundesamt
- Supermarkt-Kunden in Hürth gegenüber WDR-Reporter
Sendung: WDR Fernsehen, Aktuelle Stunde, 24.02.2026, 18.45 Uhr.