Grenze gezogen – Regierung beschließt Abschiebepakt mit Usbekistan | krone.at

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Das Abkommen soll eine engere Zusammenarbeit bei der Rückführung von Personen ermöglichen, die kein Aufenthaltsrecht in Österreich haben. Auch die Durchbeförderung von abgeschobenen Personen über Usbekistan in deren Herkunftsländer wird Teil der Vereinbarung sein.

Das zentralasiatische Land grenzt unter anderem an Afghanistan und nimmt damit eine strategische Rolle in der europäischen Flüchtlingspolitik ein.

Verbindung zum EU-Migrationspakt
Innenminister Gerhard Karner hob am Rande des Ministerrats den politischen Kurs der Regierung hervor: „Wir haben im gemeinsamen Regierungsprogramm zahlreiche Maßnahmen formuliert, um die illegale Migration weiter gegen Null zu drängen. Durch das Mobilitätsabkommen mit Usbekistan werden wir weitere konkrete Maßnahmen für die konsequente Umsetzung von Abschiebungen setzen“, sagte er. Das Abkommen erfülle zudem den Europäischen Asylpakt „nachhaltig mit Leben“.

Auch Außenministerin Beate Meinl-Reisinger verwies auf den europäischen Rahmen: Der EU-Migrationspakt bringe eine deutliche Verschärfung des Asylwesens und ermögliche künftig etwa die Durchführung von Asylverfahren außerhalb der EU sowie die Einrichtung von Rückkehrzentren.

Nach Angaben des Innenministeriums seien Abkommen mit Drittstaaten ein „wesentlicher Baustein“, um illegale Migration einzudämmen und die Abschiebungsquote zu erhöhen. Das geplante Usbekistan-Abkommen gilt als Teil dieser gemeinsamen europäischen Strategie.

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