Geht um fast vier Mio. – Weißmann startet Justiz-Offensive gegen den ORF | krone.at

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Die Klage wurde laut Aussendung des Arbeits- und Sozialgericht Wien bereits am Dienstag eingebracht. Konkret richtet sie sich gegen die Kündigung von Weißmanns Angestelltenverhältnis als Chefproducer Fernsehen. Das Kündigungsschreiben datiert vom 17. April, zugestellt wurde es demnach am 22. April. Das Dienstverhältnis soll mit 31. Jänner 2027 enden.

Weißmann argumentiert laut Aussendung, die Kündigung sei aus einem unzulässigen Motiv erfolgt. Hintergrund sei demnach seine Forderung nach Wahrung der Persönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit seinem Rücktritt als ORF-Generaldirektor gewesen. Für den Fall, dass das Gericht die Kündigungsanfechtung zurückweist, stützt er seine Klage zusätzlich auf den Vorwurf der Sittenwidrigkeit der Kündigung.

Millionenforderungen angekündigt
Bereits zuvor hatte Weißmann angekündigt, die Kündigung nicht hinnehmen zu wollen. Sein Anwalt Oliver Scherbaum sprach in einem Hintergrundgespräch von einer „Motivkündigung“, die „mit guten Aussichten anfechtbar“ sei. Insgesamt wolle Weißmann Ansprüche von fast vier Millionen Euro geltend machen.

Die Infografik zeigt die Führungsspitze des ORF seit 1967 mit den jeweiligen Amtszeiten der Generaldirektorinnen und Generaldirektoren. Gerd Bacher war mehrfach im Amt, zuletzt von 1990 bis 1994. Die längste Amtszeit hatte Alexander Wrabetz von 2007 bis 2021. Quelle: APA.

Gefordert werden demnach unter anderem Restgehälter für die verbleibende Geschäftsführungsperiode, entgangene Ansprüche aus einer möglichen zweiten Amtszeit an der ORF-Spitze, Pensionskassenbeiträge sowie immaterieller Schadenersatz in Höhe von rund einer Million Euro. Weißmann selbst erklärte laut der Agenturmeldung: „Ich will keine Rache, sondern Gerechtigkeit.“

Vorwürfe und Rücktritt
Ausgangspunkt der Causa waren Vorwürfe einer ORF-Mitarbeiterin gegen Weißmann. Sie hatte sich im März mit Chats und Bildmaterial an die Spitze des ORF-Stiftungsrats gewandt und unter anderem Weißmanns Rückzug gefordert.

Weißmanns Anwalt argumentiert, auf seinen Mandanten sei erheblicher Druck ausgeübt worden. Demnach habe es geheißen, Weißmann müsse allein aufgrund der Vorwürfe zurücktreten – unabhängig davon, ob diese zutreffen oder nicht. Weißmann habe sich schließlich zum Rücktritt entschlossen, um eine Eskalation und weiteren Schaden für den ORF zu verhindern.

Die Darstellungen dazu gehen auseinander. Stiftungsratschef Heinz Lederer hatte bestritten, Druck auf Weißmann ausgeübt zu haben.

Kündigung ein „logischer Schritt“
Eine inzwischen abgeschlossene Compliance-Untersuchung im ORF kam zum Ergebnis, dass keine sexuelle Belästigung im strafrechtlichen Sinn und auch keine sexuelle Belästigung nach dem Gleichbehandlungsgesetz festgestellt worden sei.

Schrank erklärte jedoch auch, für leitende Mitarbeiter würden hohe Anforderungen gelten. Deshalb sei die Kündigung des Dienstverhältnisses „ein logischer Schritt“ gewesen. Eine Entlassung sei hingegen nicht infrage gekommen.

Weißmanns Anwalt sieht darin den Versuch, ein aus Sicht des ORF „ungünstiges Ergebnis“ der Untersuchung abzufedern. Der Vorwurf sexueller Belästigung habe sich „de facto in Luft aufgelöst“, so Scherbaum.

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